„Der Zuwendungsbescheid ist in der Post – was nun?“ – Kooperation mit nrw landesbuero tanz e.V.
Die erste Hürde zur Förderung ist geschafft: der Antrag geschrieben, fristgerecht eingereicht, bewilligt. Und dann kommt der Tag, an dem der Zuwendungsbescheid in der Post ist – was nun? Denn die Projektabrechnung fängt nicht erst mit Abschluss eines Projektes an, sondern mit dem Eintreffen des Bescheides.
Für den kostenlosen Workshop am 5. April ab 18 Uhr konnten wir Astrid Lutz vom nrw landesbuero tanz als Referentin gewinnen. Das nrw landesbuero tanz e.V. kooperierte im Rahmen ihres Beratungsprogramms „tanz.büro :: mobil“ mit den Kölner KulturPaten.
Der Workshop richtet sich an Künstler*innen aller Sparten, nicht nur anTänzerinnen.
Was darf ich vor dem Eintreffen des Zuwendungsbereiches nicht tun?
In ihrem etwa dreistündigen Workshop behandelte sie folgende Fragen: Wie organisiere ich mich? Was muss ich ab sofort beachten? Was darf ich vor dem Eintreffen des Zuwendungsbescheids nicht tun? Was soll ich bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises beachten? In einer kollegialen Gesprächsrunde werden Fragen zu diesem Thema besprochen und gemeinsam Erfahrungen ausgetauscht.
Die Teilnehmerzahl war auf zehn beschränkt.
Für Fachbereich Finanzen und Gastspielförderung zuständig
Astrid Lutz ist im nrw landesbuero tanz e.V. für den Fachbereich Finanzen und das Förderprojekt Gastspielförderung verantwortlich. Davor hat sie freiberuflich nationale und internationale Projekte in der freien Szene organisiert und finanziell abgewickelt.