Im Gespräch mit: Yasmin Mahmoudi, Rechtsanwältin
Die Kölner Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte mbB ist den Kulturpaten seit vielen Jahren verbunden. Als Fachanwälte unterstützen sie Künstler*innen und Kulturprojekte mit juristischem Rat und Beistand. Rechtsanwältin Yasmin Mahmoudi erklärt im Interview, warum ihr die Vermittlung durch die Kulturpaten so wichtig ist, wann ein Anwalt pro bono nicht tätig werden darf und warum sie keinen Unterschied macht zwischen zahlenden Mandanten und denen, die von den Kulturpaten kommen.
1. Was ist Ihre Motivation, ein Kunst- oder Kulturprojekt zu unterstützen?
An der Kooperation mit den Kulturpaten begeistert mich, dass diejenigen, die Inhalte vermitteln können, ohne Schwellenangst angesprochen werden und ihr Wissen dann gezielt an die richtige Adresse bringen können. Ich finde es auch sehr gut, dass da ein Vermittler dazwischen ist. So muss sich, wer an uns vermittelt werden möchte, zunächst Gedanken darüber machen, was er oder sie genau möchte.
Wir erhalten regelmäßig Anrufe von Personen, die gerne pro bono einen rechtlichen Rat erhalten möchten. Und das ist für uns natürlich schwierig, denn wir arbeiten wie andere Kanzleien oder Unternehmen auch mit Gewinnerzielungsabsichten, sprich: wir haben Angestellte, müssen Miete zahlen und teure Versicherungen und können nicht jedem kostenlose Rechtsauskünfte erteilen.
Aber gleichzeitig haben wir uns ja auch ganz bewusst auf Kunstrecht spezialisiert, um mit Künstlern und Kulturschaffenden arbeiten zu können. Ich selbst bin mit Kunst aufgewachsen und habe eine starke Kunst- und Kulturaffinität. Daher ist es mir wichtig, dass ich etwas zurückgeben kann, aber eben gezielt und nicht wahllos.
2. Worin besteht oder bestand konkret ihre Aufgabe als Kulturpatin?
Wir beraten seit Jahren Kulturinstitutionen wie beispielsweise die Kulturliste und das Maskentheater, aber auch einzelne, vor allem bildende Künstler in juristischen Fragen. Außerdem habe ich bereits mehrere Workshops für die Kulturpaten gegeben.
Mit den Kulturpaten haben wir seit diesem Jahr eine Vereinbarung über ein bestimmtes Kontingent an Einzelberatungen. Das heißt, wer Fragen zum Kunst- und Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht hat, wendet sich an die Kulturpaten mit einem konkreten Beratungsanliegen, das dann an uns vermittelt werden kann.
Ganz wichtig dabei ist allerdings Folgendes: Wenn es bereits zum Streitfall gekommen ist, die Sache also vor Gericht geht, dürfen wir von Gesetzes wegen nicht mehr pro bono tätig werden. Das ist eine Norm, die der Gesetzgeber in der Bundesrechtsanwaltsordnung vorgegeben hat. Das dient letztendlich dem Schutz der Mandanten. Wer kein Geld hat, um einen Prozess zu führen, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, dann übernimmt die Staatskasse die Gebühren.
Im Rahmen einer Kulturpatenschaft können wir also nur beratend, sprich: außergerichtlich tätig werden.
3. Was haben Sie persönlich und beruflich davon, Kulturpatin zu sein?
Neue Menschen kennenzulernen, tiefe Einblicke in die künstlerische Arbeit zu bekommen – und es gibt einem einfach etwas zurück, wenn man helfen kann. Was mir in diesem Zusammenhang auch wichtig ist zu sagen: Bei uns gibt es keine Hierarchie zwischen Tagesgeschäft und Kulturpatenschaft. Wir haften gleich, aber auch unabhängig von der gesetzlichen Bürde der Haftung ist es für unsere Mandanten – ob das zahlende sind oder ob sie von den Kulturpaten kommen – ja immer existenziell, dass sie ernst genommen werden.
Wenn ich ein Mandat übernehme, wird jeder gleich behandelt. Es gibt dieselben Akten, die haben alle die gleichen Farben, es werden mit derselben Sorgfalt Fristen notiert und Hinweise erteilt und der Fall bearbeitet. Wir sind u.a. auf Kunstrecht spezialisierte Anwälte und davon sollen auch all jene profitieren, die über die Kulturpaten zu uns kommen.
Website der Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte mbB
YouTube-Channel „Frag den Anwalt“
Über unsere Reihe „Im Gespräch mit …“ – Wir machen unsere Kulturpaten sichtbar