Rechtsanwältin Bettina Tiefenbach berät Kunsthaus KAT 18
Rechtsanwältin Bettina Tiefenbach aus Köln berät ab 2017 das Kunsthaus KAT 18 in juristischen Fragen. Die Kölner Anwältin ist kompetente Ansprechpartnerin in verschiedenen Fachbereichen wie Markenrecht, Wirtschaftsrecht oder Arbeitsrecht. Zudem vermittelt sie als Mediatorin bei Streitfragen außerhalb des Gerichtssaals sowie Lehrbeauftragte in den Fächern Medien- und Reiserecht.
Das KUNSTHAUS KAT18 ist ein Kunstraum mit Ateliers, einem Projektraum und einer Galerie mit Kaffeebar.
Wir fördern künstlerische und kulturelle Prozesse, mit dem Ziel, die Lebensbedingungen der Künstler*innen der Ateliergemeinschaft in der Gesellschaft zu verbessern. Der Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen Künstler*innen und Kultureinrichtungen sind fester Bestandteil. Regelmäßig finden Projekte, Ausstellungen, Publikumsgespräche, Lesungen und Theateraufführungen statt.
Die Geschichte des KUNSTHAUS KAT18 begann 1993 mit dem Aufbau einer Keramikwerkstatt. Später entstand daraus die Kreative Werkstatt ALLERHAND. Im Mai 2014 wurde das Kunsthaus von der Gemeinnützige Werkstätten Köln GmbH in der Kölner Südstadt eröffnet.